• Meinhard (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
Impfschaden Anerkennung

Verdacht auf Impfschadensfall melden

Beschreibung

Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

Zuständigkeit

An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt

Ansprechpartner

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Hessenweite Zuständigkeiten

Adresse

Postanschrift

Postfach 2351

36013 Fulda

Hausanschrift

Washingtonallee 2

36041 Fulda

Öffnungszeiten

Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

Version

Technisch geändert am 04.02.2013

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

Adresse

Postanschrift

Postfach 2351

36013 Fulda

Hausanschrift

Washingtonallee 2

36041 Fulda

Öffnungszeiten

Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

Version

Technisch geändert am 13.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Voraussetzungen

Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:

  • Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von 1 - 3 Tagen (gelegentlich länger)
  • Fieber unter 39.50 C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
  • "Impfkrankheit" ( 1 - 3 Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- bzw. varizellenähnliche Hauterscheinungen.

Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.

Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung „Schutzimpfungen“

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen verwendet werden.

Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda eine Versorgung bei Impfschaden beantragen. Das Amt ist für alle Impfschäden zuständig, die durch eine in Hessen vorgenommene Impfung verursacht worden sind. Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung "Versorgung bei Imfschaden beantragen".

Kosten

Keine

Bemerkungen

Weitere Informationen:

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 13.05.2013

Version

Technisch erstellt am 17.11.2008

Technisch geändert am 25.07.2024

Stichwörter

Heilbehandlung, Infektionsschutz, Impfschädigung, Infektionskrankheit, Impfstoff, Entschädigung, Impfen, Infektionskrankheiten, Rehabilitation, Schutzimpfung, Impfung, Gesundheitsschäden, Infektionsschutzgesetz, Bundesseuchengesetz, Impfschaden, Infektion, Impfschäden

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019