Verdacht auf Impfschadensfall melden
Beschreibung
Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.
Zuständigkeit
An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Hessenweite Zuständigkeiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 2351
36013 Fulda
Hausanschrift
Washingtonallee 2
36041 Fulda
Öffnungszeiten
Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
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Lahn-Dill-Kreis - 21.3 Kinder- und Jugendgesundheit
Adresse
Hausanschrift
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplatz Schlossstraße,
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312 - Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Hausanschrift
Schlossstraße 20
35745 Herborn
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplatz Schlossstraße,
Anzahl der Stellplätze: 8
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- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
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Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Postanschrift
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 06441 407-1616
Internet
- Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
- Digitaler BriefkastenHierüber können Sie uns Nachrichten und Unterlagen sicher zusenden.
- Online-AngeboteHier finden Sie alle Online-Angebote der Kreisverwaltung Lahn-Dill auf einen Blick
Bankverbindung
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Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar
Stichwörter
Gesundheitsamt
Voraussetzungen
Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:
- Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von 1 - 3 Tagen (gelegentlich länger)
- Fieber unter 39.50 C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
- "Impfkrankheit" ( 1 - 3 Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- bzw. varizellenähnliche Hauterscheinungen.
Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.
Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung „Schutzimpfungen“
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen verwendet werden.
Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda eine Versorgung bei Impfschaden beantragen. Das Amt ist für alle Impfschäden zuständig, die durch eine in Hessen vorgenommene Impfung verursacht worden sind.
- Meldeformulare(Paul-Ehrlich-Institut)
Kosten
Keine
Bemerkungen
Weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 13.05.2013
Stichwörter
Impfung, Gesundheitsschäden, Infektion, Infektionskrankheiten, Infektionskrankheit, Impfstoff, Schutzimpfung, Impfschäden, Impfschädigung, Heilbehandlung, Entschädigung, Rehabilitation, Infektionsschutzgesetz, Infektionsschutz, Bundesseuchengesetz, Impfen, Impfschaden