Impfschaden Anerkennung
    99003031016000

    Verdacht auf Impfschadensfall melden

    Beschreibung

    Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

    Zuständigkeit

    An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Hessenweite Zuständigkeiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2351
    36013 Fulda

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    Washingtonallee 2
    36041 Fulda

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    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 661 6207-0

    Fax: +49 611 327-644915

    E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

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    Version

    Technisch geändert am 02.01.2026

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    Lahn-Dill-Kreis - 21.3 Kinder- und Jugendgesundheit

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    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar

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    Parkplatz: Kundenparkplatz Schlossstraße,
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

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    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
    Hausanschrift

    Schlossstraße 20
    35745 Herborn

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    Postanschrift


    Postfach 1940
    35529 Wetzlar

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    Montag - Mittwoch
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    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59
    BIC:
    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Stichwörter

    Gesundheitsamt

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:

    • Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von 1 - 3 Tagen (gelegentlich länger)
    • Fieber unter 39.50 C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
    • "Impfkrankheit" ( 1 - 3 Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- bzw. varizellenähnliche Hauterscheinungen.

    Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.

    Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung „Schutzimpfungen“

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

    Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen verwendet werden.

    Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda eine Versorgung bei Impfschaden beantragen. Das Amt ist für alle Impfschäden zuständig, die durch eine in Hessen vorgenommene Impfung verursacht worden sind.

    Kosten

    Keine

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 13.05.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008
    Technisch geändert am 23.03.2026

    Stichwörter

    Impfung, Gesundheitsschäden, Infektion, Infektionskrankheiten, Infektionskrankheit, Impfstoff, Schutzimpfung, Impfschäden, Impfschädigung, Heilbehandlung, Entschädigung, Rehabilitation, Infektionsschutzgesetz, Infektionsschutz, Bundesseuchengesetz, Impfen, Impfschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019