Impfschaden Anerkennung

    Verdacht auf Impfschadensfall melden

    Beschreibung

    Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

    Zuständigkeit

    An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Hessenweite Zuständigkeiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2351

    36013 Fulda

    Hausanschrift

    Washingtonallee 2

    36041 Fulda

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2013

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Infektions- und Umwelthygiene

    Adresse

    Postanschrift

    Gräffstraße 5

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Postanschrift

    Kettelerstraße 29

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Gesundheitsamt (I-8/1)

    Adresse

    Postanschrift

    Gräffstraße 5

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 29

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2351

    36013 Fulda

    Hausanschrift

    Washingtonallee 2

    36041 Fulda

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:

    • Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von 1 - 3 Tagen (gelegentlich länger)
    • Fieber unter 39.50 C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
    • "Impfkrankheit" ( 1 - 3 Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- bzw. varizellenähnliche Hauterscheinungen.

    Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.

    Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung "Schutzimpfungen"

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

    Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen verwendet werden.

    Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda eine Versorgung bei Impfschaden beantragen. Das Amt ist für alle Impfschäden zuständig, die durch eine in Hessen vorgenommene Impfung verursacht worden sind. Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung "Versorgung bei Imfschaden beantragen".

    Kosten

    Keine

    Bemerkungen

    Weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 13.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Stichwörter

    Heilbehandlung, Infektionsschutz, Infektion, Impfschädigung, Entschädigung, Impfstoff, Impfschaden, Infektionsschutzgesetz, Gesundheitsschäden, Infektionskrankheit, Infektionskrankheiten, Schutzimpfung, Impfen, Impfschäden, Bundesseuchengesetz, Impfung, Rehabilitation

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de