Abfallberatung
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Ansprechpartner
Stadt Schwalmstadt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Dienstag: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr ~nachmittags geschlossen~ Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 3
34613 Schwalmstadt
(Sie finden uns in direkter Umgebung des Marktplatzes in Treysa.)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz ,  Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Kompostierbarer Abfall, Abfallentsorgung, Abfallberatung, Unrat, Schutt, Unratberatung, Dreckberatung, Grünabfall, Sperrmüll, Kompostierbare Abfälle, Recycling, Bioabfall, Hausmüll, Kompost, Mülltonnen tauschen, Gartenabfall, Restabfall, Pflanzenabfälle, Pflanzenabfall, Abfallbehälter tauschen, Bauschutt, HMUKLV, Gewerbeabfall, Gartenabfälle, Mülltonnentausch, Elektroschrott, Schrottberatung, Siedlungsabfall, Grünabfälle