Abfallberatung
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Hinweise für Wetteraukreis: Tausch Verschenk Markt Wetterau
Tausch Verschenk Markt Wetterau
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Wölfersheim - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Herr Joscha Pulkert
Hausanschrift
Fax: +49 6036 973737
Telefon Festnetz: +49 6036 973722
E-Mail: joscha.pulkert@woelfersheim.de
Internet
Wetteraukreis - Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 9066-11
E-Mail: awb.service@awb-wetterau.de
Internet
Stichwörter
Abfallbehörde, Entsorgungswirtschaft, Müllbehörde, Recyclinghöfe
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Elektroschrott, Mülltonnentausch, Kompost, HMUKLV, Gartenabfall, Bioabfall, Siedlungsabfall, Abfallberatung, Schutt, Abfallbehälter tauschen, Recycling, Grünabfall, Bauschutt, Kompostierbarer Abfall, Schrottberatung, Gewerbeabfall, Unratberatung, Grünabfälle, Unrat, Hausmüll, Pflanzenabfälle, Pflanzenabfall, Abfallentsorgung, Gartenabfälle, Kompostierbare Abfälle, Mülltonnen tauschen, Dreckberatung, Sperrmüll, Restabfall