Impfung Beratung

    Schutzimpfungen

    Beschreibung

    Eine Impfung bietet Schutz vor ansteckenden Krankheiten.

    Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) gibt einmal jährlich Empfehlungen heraus, welche Schutzimpfungen wann im Allgemeinen und für wen im Besonderen sinnvoll sind. Die Empfehlungen der STIKO gelten als wissenschaftlicher Standard. Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht.

    Nach einer Grundimmunisierung, meist im Säuglings- oder Kleinkindalter, müssen bei vielen Schutzimpfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der Impfschutz erhalten bleibt. Einige Impfungen sind auch für spezifische Berufsgruppen oder Personengruppen empfohlen, z. B. für Schwangere.

    Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Impfberatung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

    In der Regel führt der Kinder- oder Hausarzt die von der STIKO empfohlenen Impfungen durch. Darüber hinaus bietet das Gesundheitsamt eine kostenlose Impfberatung an.

    In der Regel führt der Kinder- oder Hausarzt die von der STIKO empfohlenen Impfungen durch. Darüber hinaus bietet das Gesundheitsamt eine kostenlose Impfberatung an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Impfungen führt Ihr Hausarzt bzw. der Kinderarzt durch, Beratungen erfolgen durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 53.2 - Amtsärztlicher Dienst

    Beschreibung

    Der amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen, Begutachtungen und medizinische Beratungen  im öffentlichen Interesse, im Auftrag von Behörden oder nach gesetzlichen Vorgaben, durch.

    Dies sind unter anderem Untersuchungen und Gutachten z. B. für Gerichte, Sozial- und Verkehrsbehörden sowie andere Behörden und Dienststellen des Öffentlichen Dienstes, beamtenrechtliche Fragestellungen wie z.B. die Feststellung der gesundheitlichen Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis sowie die Beurteilung der Dienstfähigkeit, Prüfung der gesundheitlichen  Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und zum Erlangen von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung, Stellungnahmen zur Notwendigkeit von medizinischen Maßnahmen und Behandlungen im Rahmen der Beihilfegewährung, wie z.B. Sanatoriumsbehandlungen oder Heilkuren, sowie Impfberatung, HIV & AIDS-Beratung  und Reisemedizinische Beratung.

    Mehrmals wöchentlich bieten wir die gesetzlich vorgeschriebene Hygienebelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz an. Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier: Hygienebelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Schwalm - Eder - Kreis - 53.4 - Schulärztlicher Dienst

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben unserer Teams gehören unter anderem

    • Einschuluntersuchungen
    • Beratungen und Untersuchungen bei allgemeinen Schulproblemen, z.B. Beschulbarkeit, Schulverweigerung, Schülerbeförderung
    • Schulsportatteste
    • Impfberatungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
    • Schulärztliche Untersuchungen Seiteneinsteigende (Schüler, die nicht in Deutschland eingeschult wurden)
    • Jugendzahnärztliche Reihenuntersuchungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Impfung sind:

    • Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung
    • geeigneter Gesundheitszustand der zu impfenden Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich für Impfungen und Beratungen an Ihren Hausarzt oder den Kinderarzt Ihres Kindes, für Beratungen auch an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Einige Gesundheitsämter führen Impfungen auch selbst durch.

    Tipp: Auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts finden Sie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission mit den Impfungen, die Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten sollten. Außerdem finden Sie eine Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen. Die Empfehlungen werden durch Begründungen und Mitteilungen erläutert. Weitere Informationen zum Thema Impfen finden sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.impfen-info.de 

    Welche Impfungen für Reisende wichtig sind, erfahren Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

    Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie vom Haus- oder Kinderarzt.

    Kosten

    Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen, mit Ausnahme von Reiseimpfungen, übernimmt die Krankenkasse. Für Reiseimpfungen besteht für die gesetzlichen Krankenkassen keine Pflicht der Kostenübernahme. Zur Klärung der Frage, inwieweit einzelne Krankenkassen als Zusatzleistung die Kosten für eine Reiseimpfung übernehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.

    Bemerkungen

    Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 04.10.2012

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Grippeschutz, Meningitis, Hepatitis B, Röteln, Impfkalender, Impfpflicht, Lungenentzündung, Tollwut, Gesundheitstipps, Hepatitis A, Reise in das Ausland, Schwerer Durchfall, Infektionsschutz, Masern, Grippe, Epidemie, Keuchhusten, Vakzination, Tuberkulose, Impfschutz, Infektionskrankheiten, Schutzimpfung, Kinderlähmung, Auslandsreisen, FSME, Immunisierung, Infektionskrankheit, Mumps, Impfung, Reisetipps, Gebärmutterhalskrebs, Tetanus, Diphtherie, Typhus, Prävention, Japanische Enzephalitis, Windpocken, Gelbfieber, Impfstoff, Haemophilus Influenzae Typ B, Krankheitserreger, Meningokokken Typ B, STIKO, Pocken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)