Schutzimpfungen
Beschreibung
Eine Impfung bietet Schutz vor ansteckenden Krankheiten.
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) gibt einmal jährlich Empfehlungen heraus, welche Schutzimpfungen wann im Allgemeinen und für wen im Besonderen sinnvoll sind. Die Empfehlungen der STIKO gelten als wissenschaftlicher Standard. Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht.
Nach einer Grundimmunisierung, meist im Säuglings- oder Kleinkindalter, müssen bei vielen Schutzimpfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der Impfschutz erhalten bleibt. Einige Impfungen sind auch für spezifische Berufsgruppen oder Personengruppen empfohlen, z. B. für Schwangere.
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission(Robert Koch-Institut)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Impfungen führt Ihr Hausarzt bzw. der Kinderarzt durch, Beratungen erfolgen durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Schutzimpfungen
Individuelle Beratungen - bei uns telefonisch oder persönlich - über:
- erforderliche Impfungen im Allgemeinen
- Reiseimpfungen
- arbeitsmedizinische Vorsorgeimpfungen
- Medikamente/Betäubungsmittel bei Reisen ins Ausland
Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten des Hessischen Gesundheitsportals aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen und zum weiteren individuellen Beratungsangebot durch das Landesgesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Gesundheit
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Str. 9
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 87-2433
E-Mail: Gesundheitsamt@hef-rof.de
Formulare
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln - Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen.pdf Bescheinigung Auslandsreisen
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Kinder- & Jugendärztlicher Dienst
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Friedrich-Ebert-Str. 9
36251 Bad Hersfeld
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Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 87-2406
E-Mail: schuluntersuchung@hef-rof.de
Formulare
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln - Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen.pdf Bescheinigung Auslandsreisen
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Amtsärztlicher Dienst
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Friedrich-Ebert-Straße 9
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E-Mail: gesundheitsamt@hef-rof.de
Formulare
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln - Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen.pdf Bescheinigung Auslandsreisen
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Infektionsschutz & Hygiene
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36251 Bad Hersfeld
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Telefon: 06621 87-2407
E-Mail: gesundheitsamt@hef-rof.de
Formulare
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln - Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen.pdf Bescheinigung Auslandsreisen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Impfung sind:
- Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung
- geeigneter Gesundheitszustand der zu impfenden Person
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich für Impfungen und Beratungen an Ihren Hausarzt oder den Kinderarzt Ihres Kindes, für Beratungen auch an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Einige Gesundheitsämter führen Impfungen auch selbst durch.
Tipp: Auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts finden Sie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission mit den Impfungen, die Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten sollten. Außerdem finden Sie eine Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen. Die Empfehlungen werden durch Begründungen und Mitteilungen erläutert. Weitere Informationen zum Thema Impfen finden sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.impfen-info.de
Welche Impfungen für Reisende wichtig sind, erfahren Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie vom Haus- oder Kinderarzt.
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission(Robert - Koch - Institut)
- Impfen: Verantwortung und Schutz (Informationen)(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
- Reisemedizinische Vorsorge(Auswärtiges Amt)
Kosten
Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen, mit Ausnahme von Reiseimpfungen, übernimmt die Krankenkasse. Für Reiseimpfungen besteht für die gesetzlichen Krankenkassen keine Pflicht der Kostenübernahme. Zur Klärung der Frage, inwieweit einzelne Krankenkassen als Zusatzleistung die Kosten für eine Reiseimpfung übernehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Bemerkungen
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 04.10.2012
Stichwörter
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