Impfung Beratung

    Schutzimpfungen

    Beschreibung

    Eine Impfung bietet Schutz vor ansteckenden Krankheiten.

    Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) gibt einmal jährlich Empfehlungen heraus, welche Schutzimpfungen wann im Allgemeinen und für wen im Besonderen sinnvoll sind. Die Empfehlungen der STIKO gelten als wissenschaftlicher Standard. Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht.

    Nach einer Grundimmunisierung, meist im Säuglings- oder Kleinkindalter, müssen bei vielen Schutzimpfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der Impfschutz erhalten bleibt. Einige Impfungen sind auch für spezifische Berufsgruppen oder Personengruppen empfohlen, z. B. für Schwangere.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Impfungen führt Ihr Hausarzt bzw. der Kinderarzt durch, Beratungen erfolgen durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Schutzimpfungen

    Individuelle Beratungen - bei uns telefonisch oder persönlich - über:

    • erforderliche Impfungen im Allgemeinen
    • Reiseimpfungen
    • arbeitsmedizinische Vorsorgeimpfungen
    • Medikamente/Betäubungsmittel bei Reisen ins Ausland

    Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten des Hessischen Gesundheitsportals aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen und zum weiteren individuellen Beratungsangebot durch das Landesgesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Gesundheit

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 9

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln - Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen.pdf Bescheinigung Auslandsreisen

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Kinder- & Jugendärztlicher Dienst

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    Friedrich-Ebert-Str. 9

    36251 Bad Hersfeld

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    Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln - Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen.pdf Bescheinigung Auslandsreisen

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Amtsärztlicher Dienst

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    Technisch geändert am 03.05.2024

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    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Infektionsschutz & Hygiene

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    Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln - Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen.pdf Bescheinigung Auslandsreisen

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Impfung sind:

    • Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung
    • geeigneter Gesundheitszustand der zu impfenden Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich für Impfungen und Beratungen an Ihren Hausarzt oder den Kinderarzt Ihres Kindes, für Beratungen auch an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Einige Gesundheitsämter führen Impfungen auch selbst durch.

    Tipp: Auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts finden Sie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission mit den Impfungen, die Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten sollten. Außerdem finden Sie eine Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen. Die Empfehlungen werden durch Begründungen und Mitteilungen erläutert. Weitere Informationen zum Thema Impfen finden sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.impfen-info.de 

    Welche Impfungen für Reisende wichtig sind, erfahren Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

    Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie vom Haus- oder Kinderarzt.

    Kosten

    Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen, mit Ausnahme von Reiseimpfungen, übernimmt die Krankenkasse. Für Reiseimpfungen besteht für die gesetzlichen Krankenkassen keine Pflicht der Kostenübernahme. Zur Klärung der Frage, inwieweit einzelne Krankenkassen als Zusatzleistung die Kosten für eine Reiseimpfung übernehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.

    Bemerkungen

    Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 04.10.2012

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gelbfieber, Immunisierung, Reisetipps, Impfpflicht, Auslandsreisen, Krankheitserreger, Kinderlähmung, FSME, Infektionskrankheiten, Hepatitis B, Tuberkulose, Impfschutz, STIKO, Impfkalender, Gebärmutterhalskrebs, Pocken, Diphtherie, Lungenentzündung, Impfstoff, Japanische Enzephalitis, Epidemie, Schutzimpfung, Tollwut, Reise in das Ausland, Tetanus, Gesundheitstipps, Grippe, Infektionsschutz, Keuchhusten, Schwerer Durchfall, Meningokokken Typ B, Grippeschutz, Infektionskrankheit, Prävention, Meningitis, Windpocken, Röteln, Impfung, Mumps, Vakzination, Hepatitis A, Typhus, Haemophilus Influenzae Typ B, Masern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de