Altenhilfe Gewährung
    99107056080000

    Beratung und Information zu Fragen des selbstständigen Lebens im Alter erhalten

    Hier erhalten Sie vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote, zum Beispiel zur altersgerechten Wohnungsanpassung oder zu Begegnungsmöglichkeiten vor Ort.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:

    • Beratung in allen Lebensfragen,
    • Aufzeigen von Hilfsangeboten,
    • Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
    • Information zu kulturellen Angeboten,
    • Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) und zu verschiedenen Wohnformen,
    • Information über Begegnungsstätten und Angebote zur sozialen Teilhabe.

    Zuständigkeit

    Die für Soziales zuständigen Ämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Ansprechpartner

    Für Schauenburg (Landkreis Kassel, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
    • gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

    Weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall mitzubringen.

    Voraussetzungen

    Die Altenhilfe wird bei altersbedingtem und ggf. finanziellem Hilfebedarf gewährt.

    Die Altenhilfe in Form von Beratung und Unterstützung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt werden, wenn sie erforderlich ist.

    Sonstige Leistungen, wie z. B. Sach- und Geldleistungen werden im Rahmen der Altenhilfe nur gewährt, wenn das Einkommen des alten Menschen die Einkommensgrenze (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang) nicht überschreitet und kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Altenhilfe kann bei den Ämtern für Soziales beantragt werden.
    • Diese veranlasst die Feststellung des notwendigen Hilfebedarfs.
    • Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Gewährung von Hilfe nicht entgegenstehen, ergeht ein Bewilligungsbescheid.
       

    Weitere Informationen

    Interessante Informationen bietet das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 26.01.2026

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 03.02.2026

    Stichwörter

    Leitstellen Leben im Alter, Ehrenamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019