Altenhilfe Gewährung
    99107056080000

    Beratung und Information zu Fragen des selbstständigen Lebens im Alter erhalten

    Hier erhalten Sie vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote, zum Beispiel zur altersgerechten Wohnungsanpassung oder zu Begegnungsmöglichkeiten vor Ort.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:

    • Beratung in allen Lebensfragen,
    • Aufzeigen von Hilfsangeboten,
    • Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
    • Information zu kulturellen Angeboten,
    • Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) und zu verschiedenen Wohnformen,
    • Information über Begegnungsstätten und Angebote zur sozialen Teilhabe.

    Zuständigkeit

    Die für Soziales zuständigen Ämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Wever-Str. 1
    36251 Bad Hersfeld

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    Kein Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Heringen (Werra) - Standesamt und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Goethestraße 17
    36266 Heringen (Werra)

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags 09.00 bis 12.00 Uhr
    dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
    mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
    donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
    freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06624 933-120

    Fax: 06624 933-100

    E-Mail: sabrina.anders@heringen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Altenhilfe wird bei altersbedingtem und ggf. finanziellem Hilfebedarf gewährt.

    Die Altenhilfe in Form von Beratung und Unterstützung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt werden, wenn sie erforderlich ist.

    Sonstige Leistungen, wie z. B. Sach- und Geldleistungen werden im Rahmen der Altenhilfe nur gewährt, wenn das Einkommen des alten Menschen die Einkommensgrenze (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang) nicht überschreitet und kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Altenhilfe kann bei den Ämtern für Soziales beantragt werden.
    • Diese veranlasst die Feststellung des notwendigen Hilfebedarfs.
    • Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Gewährung von Hilfe nicht entgegenstehen, ergeht ein Bewilligungsbescheid.
       

    Weitere Informationen

    Interessante Informationen bietet das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 26.01.2026

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008
    Technisch geändert am 03.02.2026

    Stichwörter

    Seniorenberatungsstelle, Wohnungsanpassung, Seniorenbegegnungsstätten, Leitstellen Leben im Alter, Ehrenamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019