Altenhilfe Gewährung
    99107056080000

    Beratung und Information zu Fragen des selbstständigen Lebens im Alter erhalten

    Hier erhalten Sie vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote, zum Beispiel zur altersgerechten Wohnungsanpassung oder zu Begegnungsmöglichkeiten vor Ort.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:

    • Beratung in allen Lebensfragen,
    • Aufzeigen von Hilfsangeboten,
    • Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
    • Information zu kulturellen Angeboten,
    • Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) und zu verschiedenen Wohnformen,
    • Information über Begegnungsstätten und Angebote zur sozialen Teilhabe.

    Hinweise für Steffenberg: Altenhilfe

    Zuständigkeit

    Die für Soziales zuständigen Ämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Team Pflegestützpunkte und Altenplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanallee 23
    35037 Marburg

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06421 4054164

    Telefon Festnetz: 06421 4054142

    E-Mail: altenplanung@marburg-biedenkopf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 1, 2, 4, 7, 17 und 383 (H Radestraße) MR-75, MR-80, MR-86

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Steffenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 1
    35239 Steffenberg

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
      Bus: Linie 52

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06464 9188-0

    Fax: 06464 9188-88

    E-Mail: gemeindeverwaltung@steffenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Vorzimmer

    Adresse

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 1
    35239 Steffenberg

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
      Bus: Linie 52

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06464 9188-0

    Fax: 06464 9188-88

    E-Mail: gemeindeverwaltung@steffenberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2020

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Altenhilfe wird bei altersbedingtem und ggf. finanziellem Hilfebedarf gewährt.

    Die Altenhilfe in Form von Beratung und Unterstützung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt werden, wenn sie erforderlich ist.

    Sonstige Leistungen, wie z. B. Sach- und Geldleistungen werden im Rahmen der Altenhilfe nur gewährt, wenn das Einkommen des alten Menschen die Einkommensgrenze (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang) nicht überschreitet und kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Altenhilfe kann bei den Ämtern für Soziales beantragt werden.
    • Diese veranlasst die Feststellung des notwendigen Hilfebedarfs.
    • Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Gewährung von Hilfe nicht entgegenstehen, ergeht ein Bewilligungsbescheid.
       

    Weitere Informationen

    Interessante Informationen bietet das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 26.01.2026

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008
    Technisch geändert am 03.02.2026

    Stichwörter

    Seniorenberatungsstelle, Wohnungsanpassung, Seniorenbegegnungsstätten, Leitstellen Leben im Alter, Ehrenamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019