Beratung und Information zu Fragen des selbstständigen Lebens im Alter erhalten
Hier erhalten Sie vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote, zum Beispiel zur altersgerechten Wohnungsanpassung oder zu Begegnungsmöglichkeiten vor Ort.
Beschreibung
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:
- Beratung in allen Lebensfragen,
- Aufzeigen von Hilfsangeboten,
- Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
- Information zu kulturellen Angeboten,
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) und zu verschiedenen Wohnformen,
- Information über Begegnungsstätten und Angebote zur sozialen Teilhabe.
Zuständigkeit
Die für Soziales zuständigen Ämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für soziale Förderung und Teilhabe - Leben im Alter
Adresse
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 06051 85-48114
E-Mail: Leben-im-Alter@mkk.de
Internet
Main-Kinzig-Kreis - Sozialamt - Leitstelle ältere Bürger
Adresse
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Voraussetzungen
Die Altenhilfe wird bei altersbedingtem und ggf. finanziellem Hilfebedarf gewährt.
Die Altenhilfe in Form von Beratung und Unterstützung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt werden, wenn sie erforderlich ist.
Sonstige Leistungen, wie z. B. Sach- und Geldleistungen werden im Rahmen der Altenhilfe nur gewährt, wenn das Einkommen des alten Menschen die Einkommensgrenze (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang) nicht überschreitet und kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Altenhilfe kann bei den Ämtern für Soziales beantragt werden.
- Diese veranlasst die Feststellung des notwendigen Hilfebedarfs.
- Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Gewährung von Hilfe nicht entgegenstehen, ergeht ein Bewilligungsbescheid.
Weitere Informationen
Interessante Informationen bietet das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 26.01.2026
Stichwörter
Seniorenberatungsstelle, Wohnungsanpassung, Seniorenbegegnungsstätten, Leitstellen Leben im Alter, Ehrenamt