Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungsteuer bezahlen

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
    Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer  

    Ansprechpartner

    Gemeinde Haina (Kloster)

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 4

    35114 Haina (Kloster)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Paypal, Rechnung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Haina (Kloster)

    Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)

    IBAN: DE34 5235 0005 0008 0063 30

    BIC: HELADEF1KOR

    Bankinstitut: Sparkasse Waldeck-Frankenberg

    Gemeindekasse Haina (Kloster)

    Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)

    IBAN: DE85 5001 0060 0240 1076 01

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Gemeindekasse Haina (Kloster)

    Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)

    IBAN: DE24 5206 9029 0000 5000 03

    BIC: GENODEF1GMD

    Bankinstitut: Spar- und Kreditbank Gemünden

    Gemeindekasse Haina (Kloster)

    Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)

    IBAN: DE96 5236 0059 0005 8221 49

    BIC: GENODEF1KBW

    Bankinstitut: Waldeck-Frankenberger Bank

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Überweisung), Some(ePayment), Some(Rechnung), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.))

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport   am 20.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Zweitwohnsitzsteuer, Gemeindesteuern, Wohnungswesen, Wohnung Anmeldung, Wohnung anmelden, Zweitwohnung, Wohnungsummeldung, Zweitwohnungsabgabe, Zweitwohnungssteuer, Nebenwohnung, Steuer, Wohnung, Meldebehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)