Zweitwohnungssteuer Festsetzung
    99102017002000

    Zweitwohnungssteuer bezahlen

    Kommunen in Hessen entscheiden eigenständig über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer. Dazu ist eine Anmeldung erforderlich.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
     
    In der Regel betrifft dies alle Personen, die neben einer Hauptwohnung in derselben Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde eine weitere Wohnung innehaben. Die Zweitwohnungssteuer wird in der Gemeinde des zweiten Wohnsitzes erhoben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.


    Ausnahmen: Die Zweitwohnungsteuersatzung kann Befreiungen zulassen, etwa für alle nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, die die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen überwiegend nutzen oder für Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen.


    Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
    Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer  

    Ansprechpartner

    Gemeinde Biebergemünd

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus am Gemeindezentrum

    63599 Biebergemünd

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 100

    Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 100

    Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 100

    Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 100

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 9

    63595 Biebergemünd

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06050 9717-0

    Fax: 06050 9717-30

    E-Mail: info@biebergemuend.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Biebergemünd

    Empfänger: Gemeinde Biebergemünd

    IBAN: DE97 5075 0094 0000 0010 92

    BIC: HELADEF1GEL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 21.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Biebergemünd - Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus am Gemeindezentrum

    63599 Biebergemünd

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 9

    63595 Biebergemünd

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06050 9717-42

    Fax: 06050 9717-30

    E-Mail: kasse@biebergemuend.de

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 02.09.2025

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 03.09.2025

    Stichwörter

    Meldebehörde, Wohnungsummeldung, Gemeindesteuern, Wohnung anmelden, Zweitwohnsitzsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnung, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Wohnung Anmeldung, Steuer, Wohnung, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, Wohnungswesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019