Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung Anmeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
    Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
     

    Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

    Hinweise für Gemünden (Wohra): Abmeldung einer Wohnung

    Wenn Sie die Stadt/Gemeinde verlassen und in eine andere Stadt ziehen, dann genügt die persönliche Anmeldung in der neuen Stadt.

    Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, ggf. Kinderausweise oder deren Geburtsurkunden mit.

    Sind Sie verheiratet oder geschieden? Bringen Sie bitte die Heiratsurkunde/Scheidungsurteil mit.

    Ebenso benötigen wir ggfs. die Wohnungsgeberbestätigung. 

    Wenn Sie die Stadt/Gemeinde verlassen und in eine andere Stadt ziehen, dann genügt die persönliche Anmeldung in der neuen Stadt.

    Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, ggf. Kinderausweise oder deren Geburtsurkunden mit.

    Sind Sie verheiratet oder geschieden? Bringen Sie bitte die Heiratsurkunde/Scheidungsurteil mit.

    Ebenso benötigen wir ggfs. die Wohnungsgeberbestätigung. 

    Hinweise für Gemünden (Wohra): Anmeldung einer Wohnung

    Wenn Sie eine Wohnung neu beziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt anmelden.

    Wollen Sie Ihre bisherige Wohnung beibehalten, oder haben Sie noch mehrere Wohnungen in Deutschland, so wird dies bei der Anmeldung vermerkt.

    Hauptwohnung wird die Wohnung, die von Ihnen überwiegend genutzt wird.

    Die Abmeldung Ihrer bisherigen Wohnung erfolgt über den Datenaustausch zwischen den Meldebehörden. Sie müssen sich also nicht dort abmelden.

    Wenn Sie eine Wohnung neu beziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt anmelden.

    Wollen Sie Ihre bisherige Wohnung beibehalten, oder haben Sie noch mehrere Wohnungen in Deutschland, so wird dies bei der Anmeldung vermerkt.

    Hauptwohnung wird die Wohnung, die von Ihnen überwiegend genutzt wird.

    Die Abmeldung Ihrer bisherigen Wohnung erfolgt über den Datenaustausch zwischen den Meldebehörden. Sie müssen sich also nicht dort abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Zuständigkeit

    an die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Gemünden (Wohra) - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 10

    Postfach 11

    35285 Gemünden (Wohra)

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 14:00 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 14:00 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 14:00 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 14:00 bis 17:00 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
     

    Kontakt

    Telefon: 06453 9123-0

    Telefax: 06453 9123-22

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
     

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
    Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Keine (der Meldeschein wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Gemünden (Wohra): Abmeldung einer Wohnung

    Die Meldevorgänge und die damit verbundene Änderung der Ausweise sind kostenlos.

    Die Meldevorgänge und die damit verbundene Änderung der Ausweise sind kostenlos.

    Hinweise für Gemünden (Wohra): Anmeldung einer Wohnung

    Die Meldevorgänge und die damit verbundene Änderung der Ausweise sind kostenlos.

    Die Meldevorgänge und die damit verbundene Änderung der Ausweise sind kostenlos.

    Dokumente

    Ausgehend

    Meldebestätigung der zuständigen Meldebehörde

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Ummeldebescheinigung, Einwohnerwesen, Wohnsitzwechsel, Nebenwohnsitz, Anmeldebescheinigung, Hauptwohnsitz, Wohnung, Meldeschein, Zweitwohnsitz, Umzug, Wohnsitz, Anmeldebestätigung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, ummelden, Meldewesen, Ummeldung, Wohnsitz ummelden, Ummeldebestätigung, Anmeldung, Wohnsitzanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)