Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
    99115006104000

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 8-12

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 17-19

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Osterweg 20

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Uferstraße 5

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Kniep 50

    34497 Korbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Auf Lülingskreuz 60

    34497 Korbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Südring 2

    34497 Korbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Otto-Stoelcker-Straße 23c

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    (Dorfitter)

    Auf dem Hagendorf 1

    34516 Vöhl

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05631 954-0

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Hatzfeld (Eder) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Hain 1

    35116 Hatzfeld (Eder)

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen.
    Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr, vormittags geschlossen
    Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
    Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

    Dokumente

    Ausgehend

    Meldebestätigung (aktuell)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019