Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Schwarzenborn - Stadt Schwarzenborn
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
34639 Schwarzenborn
Öffnungszeiten
Montag-Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag+Mittwoch von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag+Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05686 9988-0
Telefon: 05686 9988-0
Telefax: 05686 9988-30
E-Mail: buergerservice@schwarzenborn.de
Kontaktperson
Herr Tobias Zinn
Postanschrift
Marktplatz 1
34639 Schwarzenborn
E-Mail: buergerservice@stadt-schwarzenborn.de
Fax: 05686 9988-30
Telefon Festnetz: 05686 9988-18
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Dokumente
Ausgehend
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022