Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
    99115006104000

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

    Ansprechpartner

    Stadt Melsungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    34212 Melsungen

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05661 708-0

    Fax: 05661 708-119

    E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Melsungen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandstraße 13

    34212 Melsungen

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    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum

    Montag - Dienstag
    8:00 - 12:30
    14:00 - 17:00

    Mittwoch 8:00 - 12:30

    Donnerstag
    9:00 - 12:30
    14:00 - 19:00

    Freitag
    9:00 - 14:00

    Samstag
    9:00 - 12:00

    Sonntag Geschlossen

    Zulassungsstelle im Dienstleistungszentrum

    Montag - Dienstag
    8:00 - 12:30
    14:00 - 17:00

    Mittwoch
    8:00 - 12:30

    Donnerstag
    9:00 - 12:30
    14:00 - 19:00

    Freitag
    9:00 - 14:00

    Samstag
    9:00 - 12:00

    Sonntag Geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05661 708-0

    E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Melsungen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandstraße 13

    34212 Melsungen

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    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch: 8:00 bis 12:30 Uhr
    Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
    Freitag: 9:00 bis 14:00 Uhr
    Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

    Dokumente

    Ausgehend

    Meldebestätigung (aktuell)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019