Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Malsfeld
Adresse
Hausanschrift
Lindenstraße 1
34323 Malsfeld
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Lindenstr. 1
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr Freitag: 07.30 13.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Malsfeld - Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
(Zimmer: 101)
Lindenstr. 1
34323 Malsfeld
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr
Freitag: 07.30 13.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Gießler
Hausanschrift
Lindenstr. 1
34323 MalsfeldE-Mail: einwohnermeldeamt@malsfeld.eu
Telefon Festnetz: 05661 5002-81
Fax: 05661 5002-87
Internet
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Dokumente
Ausgehend
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 06.04.2022