Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Stadt Naumburg - Bürgerservice und Verwaltungssteuerung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 20
34309 Naumburg
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(Abweichungen im Einzelfall möglich)
Kontakt
Telefon: 05625 7909-20
Telefon: 05625 7909-21
Telefon: 05625 7909-22
Telefon: 05625 7909-22
Telefon: 05625 7909-24
Telefon: 05625 7909-26
Telefon: 05625 7909-29
Telefon: 05625 7909-63
Telefon: 05625 7909-75
Telefax: 05625 7909-50
E-Mail: verwaltung@naumburg.eu
Kontaktperson
Christina Jacobi
Birgit Schäfer
Annika Schildknecht
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05625 7909-26
E-Mail: annika.schildknecht@naumburg.eu
Fax: 05625 7909-50
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Dokumente
Ausgehend
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022