Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leipziger Straße 463

    34260 Kaufungen

    Kontakt

    Telefon: 05605 802-0

    Telefax: 05605 802-1041

    E-Mail: info@kaufungen.de

    Kontaktperson

    • Bürgerservice und Postagentur Niederkaufungen (Haferbachhalle)
      Hausanschrift

      Leipziger Straße 280

      34260 Kaufungen

      E-Mail: ewonk@kaufungen.de

      Fax: 05605 928826

      Telefon Festnetz: 05605 802-1400

      Telefon Festnetz: 05605 802-1390

    • Hava Rohrberg
      Hausanschrift

      Leipziger Straße 463

      34260 Kaufungen

      Telefon Festnetz: 05605 802-1330

      E-Mail: EWO@kaufungen.de

      Fax: 05605 802-291330

    • Tanja Schreiber
      Hausanschrift

      Leipziger Straße 463

      34260 Kaufungen

      Telefon Festnetz: 05605 802-1290

      Fax: 05605 802-291290

      E-Mail: EWO@kaufungen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

    Dokumente

    Ausgehend

    Meldebestätigung (aktuell)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019