• Mittenaar (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

Beschreibung

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

zuständige Stelle

Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

Ansprechpartner

Gemeinde Mittenaar - Einwohnermeldeamt I Ordnungsamt I Gewerbeamt I KFZ-Zulassung

Adresse

Hausanschrift

Leipziger Straße 1

35756 Mittenaar

Postfachadresse

Postfach 30

35754 Mittenaar

Version

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

Hinweise (Besonderheiten)

Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).

Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

Dokumente

Ausgehend

Meldebestätigung (aktuell)

Dokumenttyp: Bescheinigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

Version

Technisch erstellt am 17.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019