Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Birstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Lomb-Straße 1

    63633 Birstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 06054 808-0

    Telefax: 06054 808-50

    E-Mail: info@birstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Birstein - FB 30 - Ordnungs- und Einwohnermeldeamt, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Lomb-Straße 1

    63633 Birstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

    Dokumente

    Ausgehend

    Meldebestätigung (aktuell)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)