Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Neu-Anspach - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Die Fachabteilungen erreichen Sie nach Vereinbarung.
Kontaktperson
Lisa-Marie Krause
Hausanschrift
E-Mail: Lisa-Marie.krause@neu-anspach.de
Fax: +49 6081 1025-9033
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5012
Jaqueline Loll
Hausanschrift
E-Mail: jaqueline.loll@neu-anspach.de
Telefon Festnetz: 06081 1025-5000
Fax: +49 6081 1025-9052
Marius Ernst
Hausanschrift
E-Mail: friedhofsverwaltung@neu-anspach.de
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5013
E-Mail: marius.ernst@neu-anspach.de
Fax: +49 6081 1025-9033
Swantje Mura
Hausanschrift
Fax: +49 6081 1025-9033
E-Mail: swantje.mura@neu-anspach.de
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5015
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Dokumente
Ausgehend
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022