Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Meldepflicht (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Stadtbüro und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
(Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus)
Öffnungszeiten
TERMINE ONLINE VEREINBAREN
Bitte vereinbaren Sie einen Termin online oder setzen Sie sich mit dem Stadtbüro in Verbindung unter 06172 100-3104.
Montag und Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr
Dinstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06172 1003104
E-Mail: stadtbuero@bad-homburg.de
Internet
Weitere Informationen
Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Meldepflicht (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Dokumente
Ausgehend
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Bemerkungen
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Meldepflicht (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)
Die Formulare liegen auch im Stadtladen aus bzw. werden bei der Anmeldung ausgedruckt.
Bei Umzug innerhalb des Hochtaunuskreises können wir auch Ihr Auto ummelden.
Denken Sie auch an die Ummeldungen von: Gas, Wasser, Strom, Mülltonne, Hundesteuer, Versicherungen, Zeitungs- und Zeitschriftenabo, Telefon.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022