Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Meldepflicht (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)

    Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.

    Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Stadtbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    61343 Bad Homburg v. d. Höhe

    (Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus)

    Öffnungszeiten

    TERMINE ONLINE VEREINBAREN

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin online oder setzen Sie sich mit dem Stadtbüro in Verbindung unter 06172 100-3104.

    Montag und Donnerstag von   7:30 bis 16:00 Uhr
    Dinstag und Freitag von          7:30 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch von                           7:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Meldepflicht (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)

    Bringen Sie bitte Ihre Personalausweise und Reisepässe, für Kinder bitte die Kinderausweise oder die Geburtsurkunde (Stammbuch) mit, sowie eine Wohnungsgeberbestätigung (vom Hauseigentümer/Wohnungsgeber auszufüllen).
    Bringen Sie bitte Ihre Personalausweise und Reisepässe, für Kinder bitte die Kinderausweise oder die Geburtsurkunde (Stammbuch) mit, sowie eine Wohnungsgeberbestätigung (vom Hauseigentümer/Wohnungsgeber auszufüllen).

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

    Dokumente

    Ausgehend

    Meldebestätigung (aktuell)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bemerkungen

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Meldepflicht (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)

    Die Formulare liegen auch im Stadtladen aus bzw. werden bei der Anmeldung ausgedruckt.

    Bei Umzug innerhalb des Hochtaunuskreises können wir auch Ihr Auto ummelden.

    Denken Sie auch an die Ummeldungen von: Gas, Wasser, Strom, Mülltonne, Hundesteuer, Versicherungen, Zeitungs- und Zeitschriftenabo, Telefon.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)