Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Magistrat der Stadt Sontra - Sachgebiet: Bürgerservice / Tourist
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
jeden 1. + 3. Samstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadkasse Sontra
Empfänger: Stadkasse Sontra
IBAN: DE97 5226 0385 0001 9160 17
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtkasse Sontra
Empfänger: Stadtkasse Sontra
IBAN: DE31 5329 0000 0037 0059 08
BIC: GENODE51BHE
Bankinstitut: VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg eG
Stadtkasse Sontra
Empfänger: Stadtkasse Sontra
IBAN: DE20 5225 0030 0006 0008 97
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis