Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Herleshausen - Einwohnermelde-/Passamt und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Zufahrt hinter der Sparkasse
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Dienstag geschlossen
- Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Freitag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sigrid Langermann
Telefon Festnetz: 05654 9895-25
Frau Melanie Faber
Telefon Festnetz: 05654 9895-17
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis