Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Fritzlar - Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05622 988-678
E-Mail: stadt@fritzlar.de
Gemeinde Fritzlar - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Montags von 14:00 - 18:00 Uhr offene Sprechstunde ohne Terminvergabe
Hinweis: Der barrierefreie Zugang befindet sich am Eingang Marktplatz 17.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05622 988-621
Telefon Festnetz: 05622 988-622
Telefon Festnetz: 05622 988-623
Telefon Festnetz: 05622 988-722
Telefon Festnetz: 05622 988-8
Fax: 05622 988-628
E-Mail: buergerbuero@fritzlar.de
Gemeinde Fritzlar - Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldeschein, Meldekarte