Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Fachbereich II - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Ritterstraße 5-9
35279 Neustadt (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Zich
Frau Fabienne Diebel
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 29.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte