amtliche Meldebestätigung Ausstellung
    99115003012000

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 5-9
    35279 Neustadt (Hessen)

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    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6692 8934

    Fax: +49 6692 8944

    E-Mail: magistrat@neustadt-hessen.de

    Kontaktperson

    • Frau Angelika Zich
    • Frau Fabienne Diebel

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 29.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008
    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019