Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Waldsolms - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Lindenplatz 2
35647 Waldsolms
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Michaela Amend
Postanschrift
Lindenplatz 2
35647 Waldsolms
Telefon Festnetz: 06085 9810-12
E-Mail: m.amend@waldsolms.de
Frau Bettina Bangel
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis