Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Langgöns - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 32
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo-Di 07:30-12:30 und 14:00-17:00 Mi u. Fr 07:30-12:30 Do 17:00-19:00
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise für Langgöns: Meldebestätigung-Gemeinde Langgöns
Gebühr 8.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise für Langgöns
Gebühr 8.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis