Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Rockenberg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 bis 12:00 Uhr
Di. 08:00 bis 12:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:00 Uhr
Do. 08:00 bis 12:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06033 9639-14
Telefax: 06033 9639-10
E-Mail: felix.wirth@rockenberg.de
E-Mail: katja.weil@rockenberg.de
Kontaktperson
Frau Katja Weil (Verwaltungsangestellte)
Herr Felix Wirth (Verwaltungsangestellter)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldekarte, Wohnungsnachweis, Meldeschein