amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rockenberg - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Obergasse 12

    35519 Rockenberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 bis 12:00 Uhr
    Di. 08:00 bis 12:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr
    Mi. 8:00 bis 12:00 Uhr
    Do. 08:00 bis 12:00 Uhr
    Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Katja Weil (Verwaltungsangestellte)
    • Herr Felix Wirth (Verwaltungsangestellter)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Meldekarte, Wohnungsnachweis, Meldeschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English