Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Ortenberg - Meldewesen und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06046 8000-903
E-Mail: einwohnermeldeamt@ortenberg.net
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldeschein, Meldekarte