Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienst
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Rodgau - Fachbereich Bürgerservice und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06106 693-0
Fax: 06106 693-2008
E-Mail: buergerservice@rodgau.de
E-Mail: wahlen@rodgau.de
Weitere Informationen
Der Fachbereich Bürgerservice und Wahlen ist für alle Pass- und Meldeangelegenheiten, Gewerbe Ab- und Anmeldungen sowie Auskünfte zuständig.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Auskünfte (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
- Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepässe)
- Meldevorgänge
- Anmeldungen und Abmeldungen von Gewerbe
- Sonstiges (Beglaubigungen, Führerscheinanträge, Fischereischeine)
- Online-Terminvereinbarung für den Bürgerservice im RathausOnline-Terminvereinbarung
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldeschein, Meldekarte