amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schöneck - Bürgerservice und Ordnungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Herrnhofstraße 8

    61137 Schöneck

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: 

    Montag           07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

    Dienstag         08.00 - 12.00 Uhr

    Mittwoch        08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 

    Donnerstag    08.00 - 12.00 Uhr

    Freitag            08.00 - 12.00 Uhr 

    Übrige Ämter FB 2: 

    Montag           08.00 - 12.00 Uhr

    Mittwoch        08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

    Freitag            08.00 - 12.00 Uhr 

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de