Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Fachdienst - Servicebüro / Standesamt / Gewerbeangelegenheiten / Empfang
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch: nur nach vorheriger Vereinbarung Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06183 9151-0
Telefax: 06183 9151-199
Kontaktperson
Sabine Zell
Fabian Bergmann
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis