Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Steinbach - Amt 1.4.1 - Abteilung Einwohnerservice - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@stadt-steinbach.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis