Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Meldebestätigung (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Stadtbüro und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
(Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus)
Öffnungszeiten
TERMINE ONLINE VEREINBAREN
Bitte vereinbaren Sie einen Termin online oder setzen Sie sich mit dem Stadtbüro in Verbindung unter 06172 100-3104.
Montag und Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr
Dinstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06172 1003104
E-Mail: stadtbuero@bad-homburg.de
Internet
Weitere Informationen
Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Meldebestätigung
Verwaltungsgebühr 8.0 EUR
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe
Verwaltungsgebühr 8.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis