Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Griesheim - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Ostseite des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Schillerstraße
Anzahl der Stellplätze: 12
Gebührenfrei
Parkplatz: Ostseite des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wagenhalle
Linien:- Straßenbahn: Linie Linie 4
- Straßenbahn: Linie Linie 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ohne vorherige Terminvereinbarung mit Wartezeit:
Montag 07.00 – 12.30 Uhr
Donnerstag 07.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Mit vorheriger Terminvereinbarung:
Montag 13.30 – 16.30 Uhr
Dienstag 07.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch 07.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise für Griesheim: Meldebestätigung Griesheim
Gebühr 8.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise für Griesheim
Gebühr 8.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis