Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Dieburg - Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, Statistik
Adresse
Postanschrift
Markt 4
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Terminen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminvergabe buchen.
Hier kommen Sie zur Online-Terminvergabe des Einwohnermeldeamtes Dieburg
Kontakt
Telefon: +49 6071 2002-119
Telefon: +49 6071 2002-120
Telefon: +49 6071 2002-319
Telefon: +49 6071 2002-419
Telefax: +49 6071 2002-100
E-Mail: ewo@dieburg.de
Kontaktperson
Frau Clement
Frau Kemper
Frau Scharf
Frau Schwarzkamp
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
Bitte bringen zur An- oder Ummeldung alle gültigen Ausweisdokumente sowie die Wohnungsgeberbestätigung mit.
Bitte bringen zur An- oder Ummeldung alle gültigen Ausweisdokumente sowie die Wohnungsgeberbestätigung mit.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis