amtliche Meldebestätigung Ausstellung
    99115003012000

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienst

    Online-Dienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA)

    ID: L100001_423634594

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Kreditkarten
    • Bargeldzahlung
    • Bargeldlose Zahlung

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2025

    Technisch geändert am 06.06.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    64683 Einhausen

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08 bis 16 Uhr
    Dienstag: 08 bis 16 Uhr
    Mittwoch: nach Vereinbarung
    Donnerstag: 07 bis 19 Uhr
    Freitag: 08 bis 12 Uhr
    1. und 2. Samstag im Monat: 08 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06251 9602-210

    Fax: 06251 9602-271

    E-Mail: buergerbuero@einhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis, Meldeschein, Meldekarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019