Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienst
Online-Dienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA)
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bargeldlose Zahlung
- Bargeldzahlung
- Kreditkarten
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08 bis 16 Uhr
Dienstag: 08 bis 16 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 07 bis 19 Uhr
Freitag: 08 bis 12 Uhr
1. und 2. Samstag im Monat: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Liebig
Hausanschrift
Markplatz 5
64683 EinhausenE-Mail: silke.liebig@einhausen.de
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-211
Fax: +49 6251 9602-271
Frau Manuela Meurer
Hausanschrift
Marktplatz 5
64683 EinhausenE-Mail: manuela.meurer@einhausen.de
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-212
Fax: +49 6251 9602-271
Frau Margit Schumacher
Hausanschrift
Marktplatz 5
64683 EinhausenE-Mail: margit.schumacher@einhausen.de
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-213
Fax: +49 6251 9602-271
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 29.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte