Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienst
Online-Dienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA)
Online erledigen
Zahlungsweise
- Kreditkarten
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08 bis 16 Uhr
Dienstag: 08 bis 16 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 07 bis 19 Uhr
Freitag: 08 bis 12 Uhr
1. und 2. Samstag im Monat: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Liebig
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-211
E-Mail: silke.liebig@einhausen.de
Fax: +49 6251 9602-271
Frau Manuela Meurer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-212
Fax: +49 6251 9602-271
E-Mail: manuela.meurer@einhausen.de
Frau Margit Schumacher
Hausanschrift
E-Mail: margit.schumacher@einhausen.de
Fax: +49 6251 9602-271
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-213
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldeschein, Meldekarte