Hundesteuer Anmeldung
    99102013104000

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Online-Dienst

    Anmeldung eines Hundes

    ID: L100001_423946846

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2025
    Technisch geändert am 16.05.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Arolsen - Fachbereich II - Finanzen

    Beschreibung

    Der Fachbereich Finanzen ist hauptsächlich zuständig für:

    • Haushalts- und Finanzplanung
    • Überwachung und Steuerung des Haushaltsvollzugs
    • Erstellen der Jahresabschlüsse
    • Zahlungsverkehr und Buchhaltung
    • Controlling
    • Beteiligungsmanagement
    • Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen
    • Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer als Steuerschuldner
    • Mahn- und Vollstreckungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3
    34454 Bad Arolsen

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr
    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontaktperson

    Formulare

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Hinweise für Bad Arolsen: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Arolsen

    Hundesteuersatzung zum Download:

    Hundesteuersatzung der Stadt Bad Arolsen (PDF)

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Hinweise für Bad Arolsen: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Arolsen

    Sie können Ihren Hund über folgende Online-Dienstleistung anmelden:

     Anmeldung eines Hundes

    Sofern Sie über keine E-Mail-Adresse verfügen, können Sie Ihren Hund auch persönlich durch Vorsprache oder schriftlich im Fachdienst Finanzen anmelden. 

    Das Formular steht hier zum Download bereit:

    Anmeldung eines Hundes (PDF)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Bad Arolsen: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Arolsen

    Steuertermine sind der 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. jeden Jahres. Die erteilten Bescheide sind bis zum Erhalt eines neuen Bescheides gültig.  

    Jährliche Steuer

    • für den ersten Hund: 60,00 €
    • für den zweiten Hund: 96,00 €
    • für jeden dritten und jeden weiteren Hund: 120,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    Hund Anmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Gemeindesteuern, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hund, Haustier, Hundeabmeldung, kommunale Steuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019