Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Hünfeld - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    Postfach

    36088 Hünfeld

    Hausanschrift

    Mittelstraße 9

    Postfach

    36088 Hünfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr
    Dienstag: 8 - 13 Uhr und 14.30 - 17 Uhr
    Mittwoch: 8 - 13 Uhr
    Donnerstag: 8 - 18 Uhr
    Freitag: 8 - 13 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld

    - Belege über die Besitzzeiten des Hundes (z.B. Kaufvertrag, Bescheinigung eines Tierheimes, usw.)
    - Impfpass / Heimtierausweis des Hundes
    - Für eine eventuelle Ermäßigung eien Bescheinigung über die Ablegung einer Begleithundeprüfung, Teamtest oder Jagdgebrauchshundeprüfung

    - Belege über die Besitzzeiten des Hundes (z.B. Kaufvertrag, Bescheinigung eines Tierheimes, usw.)
    - Impfpass / Heimtierausweis des Hundes
    - Für eine eventuelle Ermäßigung eien Bescheinigung über die Ablegung einer Begleithundeprüfung, Teamtest oder Jagdgebrauchshundeprüfung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld

    Frist: 0 Stunden



    Frist: 0 Stunden



    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld

    für den ersten Hund

    Gebühr: 48,00 €

    Art der Gebühr: Steuer


    für den zweiten Hund

    Gebühr: 120,00 €

    Art der Gebühr: Steuer


    für den dritten und jeden weiteren Hund

    Gebühr: 150,00 €

    Art der Gebühr: Steuer



    für den ersten Hund

    Gebühr: 48,00 €

    Art der Gebühr: Steuer


    für den zweiten Hund

    Gebühr: 120,00 €

    Art der Gebühr: Steuer


    für den dritten und jeden weiteren Hund

    Gebühr: 150,00 €

    Art der Gebühr: Steuer



    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld

    Steuerbefreiung nach §6 Hundesteuersatzung möglich.
    Steuerermäßigung nach §7 Hundesteuersatzung möglich.

    Voraussetzungen für Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung in §8 Hundesetuersatzung geregelt.

    Steuerbefreiung nach §6 Hundesteuersatzung möglich.
    Steuerermäßigung nach §7 Hundesteuersatzung möglich.

    Voraussetzungen für Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung in §8 Hundesetuersatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)