Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hünfeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
Postfach
36088 Hünfeld
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 Uhr und 14.30 - 17 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon: 06652 180-555
E-Mail: buergerbuero@huenfeld.de
Kontaktperson
Frau Nathalie Barz
Hausanschrift
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Telefon Festnetz: 06652 180-555
E-Mail: buergerbuero@huenfeld.de
Herr Michael Richter
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06652 180-555
E-Mail: buergerbuero@huenfeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
- Belege über die Besitzzeiten des Hundes (z.B. Kaufvertrag, Bescheinigung eines Tierheimes, usw.)
- Impfpass / Heimtierausweis des Hundes
- Für eine eventuelle Ermäßigung eien Bescheinigung über die Ablegung einer Begleithundeprüfung, Teamtest oder Jagdgebrauchshundeprüfung
- Belege über die Besitzzeiten des Hundes (z.B. Kaufvertrag, Bescheinigung eines Tierheimes, usw.)
- Impfpass / Heimtierausweis des Hundes
- Für eine eventuelle Ermäßigung eien Bescheinigung über die Ablegung einer Begleithundeprüfung, Teamtest oder Jagdgebrauchshundeprüfung
Formulare
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Frist: 0 Stunden
Frist: 0 Stunden
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
für den ersten Hund
Gebühr: 48,00 €
Art der Gebühr: Steuer
für den zweiten Hund
Gebühr: 120,00 €
Art der Gebühr: Steuer
für den dritten und jeden weiteren Hund
Gebühr: 150,00 €
Art der Gebühr: Steuer
für den ersten Hund
Gebühr: 48,00 €
Art der Gebühr: Steuer
für den zweiten Hund
Gebühr: 120,00 €
Art der Gebühr: Steuer
für den dritten und jeden weiteren Hund
Gebühr: 150,00 €
Art der Gebühr: Steuer
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Steuerbefreiung nach §6 Hundesteuersatzung möglich.
Steuerermäßigung nach §7 Hundesteuersatzung möglich.
Voraussetzungen für Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung in §8 Hundesetuersatzung geregelt.
Steuerbefreiung nach §6 Hundesteuersatzung möglich.
Steuerermäßigung nach §7 Hundesteuersatzung möglich.
Voraussetzungen für Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung in §8 Hundesetuersatzung geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden