Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Online-Dienste
Antrag auf Digitale Hundesteuermarke für bereits angemeldete Hunde - Details zum Online Service
Beschreibung
Vervollständigen Sie nachfolgende Daten in unserem Online-Service:
- Halterdaten
- Kassenzeichen
- Rasse
- Nummer der Hundesteuermarke
- Transpondernummer / Chipnummer (15-stellig)
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats
Beschreibung
Vervollständigen Sie nachfolgende Daten in unserem Online-Service
- Angaben der zahlungspflichtigen Person(en)
- Angaben der kontoinhabenden Personen(en)
- IBAN und BIC des Zahlungskontos
- Kassenzeichen
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Vertrauensniveau
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Hund abmelden - Details zum Online-Service
Beschreibung
- vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
- vervollständigen Sie manuell die Angaben zu Ihrem Hund
- Nachweisdokumente vollständig fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
- Bankverbindung angeben auf die ein etwaig entstehendes Guthaben erstattet werden soll
Bitte senden Sie im Anschluss die Hundesteuermarke an die Stadt Kassel zurück.
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Hund anmelden - Details zum Online-Service
Beschreibung
- vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
- vervollständigen Sie manuell die Angaben zu Ihrem Hund (Chipnummer, Wurfdatum, Rasse etc.)
- vervollständigen Sie die Angaben zum Vorbesitzer
- Bei Steuerbefreiung und/oder Steuerermäßigung; Nachweisdokumente vollständig fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
- Die Digitale Hundesteuermarke kann zusätzlich beantragt werden.
- Das SEPA‐Lastschriftmandat kann direkt im Anmeldevorgang erteilt werden (optional).
Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen.
Nach Eingang des elektronischen Antrags zur Anmeldung Ihres Hundes erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung. Sie erhalten in Folge einen Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
34117 Kassel
Öffnungszeiten
Vorsprache ausschließlich innerhalb der offenen Sprechzeiten.
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache für Ausnahmefälle möglich.
Kontaktperson
Frau Malin Hustadt
Frau Malgorzata Fischer
Stichwörter
Hundesteuer, Gewerbesteuer, Automatensteuer, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnsitz
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden