Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
Die An- bzw. Abmeldung erfolgt im Bürgerbüro.
Hinweise für Bad Vilbel: Hundeanmeldung
Die An- bzw. Abmeldung erfolgt im Bürgerbüro.
Ansprechpartner
Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: null
Behindertenparkplatz: null
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Rathaus:
Montag bis Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Bürgerbüro / Tourist-Info,
Günther-Biwer-Platz 1:
Montag und Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bsi 18:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabi Ditzel
Frau Petra Kerscher
Frau Sabine Schulz
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Frau Silke Schmidt
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Fax: 06101 602-369
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Jutta Zinn
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Susann Schwarz
Frau Sandra Gabriel
Frau Christina Honner
Frau Susanna Sachau
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-440
Fax: 06101 602-369
E-Mail: Susanna.Sachau@bad-vilbel.de
Stadt Bad Vilbel - Kämmerei und Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: null
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Peter Stirnemann
Besucheranschrift
E-Mail: Peter.Stirnemann@bad-vilbel.de
Fax: 06101 602-380
Telefon Festnetz: 06101 602-235
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
Folgende Nachweise sind vorzulegen:
- Kaufvertrag
- Bescheinigungen Tierheim/ Tierarzt
Hinweise für Bad Vilbel: Hundeanmeldung
Folgende Nachweise sind vorzulegen:
- Kaufvertrag
- Bescheinigungen Tierheim/ Tierarzt
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Haustier, Hunde abmelden, Hundeanmeldung, Hund, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Hund Anmeldung, Hundesteuer, kommunale Steuer, Gemeindesteuern