Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eppstein - Fachbereich Finanzen
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 99
65817 Eppstein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Regina Schleicher (Sachbearbeitung)
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Hinweise für Eppstein: Spezielle Hinweise für Stadt Eppstein
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Eppstein: Spezielle Hinweise für Stadt Eppstein
Gebühr für den ersten Hund: 72,- €/ Jahr den zweiten Hund: 108,- €/ Jahr den dritten und jeden weiteren Hund: 144,- €/ Jahr für jeden gefährlichen Hund: 624,- €/ Jahr
Art der Gebühr: Steuer
Gebühr für den ersten Hund: 72,- €/ Jahr den zweiten Hund: 108,- €/ Jahr den dritten und jeden weiteren Hund: 144,- €/ Jahr für jeden gefährlichen Hund: 624,- €/ Jahr
Art der Gebühr: Steuer
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Eppstein: Spezielle Hinweise für Stadt Eppstein
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. Des Monats, indem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, indem die Hundehaltung beendet wird.
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben (01.01. bis 31.12.). Sie ist zum 01.07. fällig.
Bei Wegzug oder Adressänderung ist die neue Adresse unbedingt dem Bereich Kasse und Steuern (Tel. 06198 305-126) mitteilen.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. Des Monats, indem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, indem die Hundehaltung beendet wird.
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben (01.01. bis 31.12.). Sie ist zum 01.07. fällig.
Bei Wegzug oder Adressänderung ist die neue Adresse unbedingt dem Bereich Kasse und Steuern (Tel. 06198 305-126) mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden