Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Schöneck: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schöneck
Ansprechpartner
Gemeinde Schöneck - Bürgerservice und Ordnungswesen
Adresse
Postanschrift
Herrnhofstraße 8
61137 Schöneck
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Montag 07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Übrige Ämter FB 2: Montag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr El Abbas El Amri
Postanschrift
Herrnhofstr. 8
61137 Schöneck
Telefon Festnetz: 06187 9562-207
Fax: 06187 9562-299
E-Mail: e.elamri@schoeneck.de
E-Mail: buergerbuero@schoeneck.de
Frau Manuela Vogt
Postanschrift
Herrnhofstr. 8
61137 Schöneck
Fax: 06187 9562-299
Telefon Festnetz: 06187 9562-207
E-Mail: buergerbuero@schoeneck.de
E-Mail: m.vogt@schoeneck.de
Frau Ute Zeh
Postanschrift
Herrnhofstr. 8
61137 Schöneck
Fax: 06187 9562-299
Telefon Festnetz: 06187 9562-209
E-Mail: u.zeh@schoeneck.de
E-Mail: buergerbuero@schoeneck.de
Frau Louisa Herrmann
Postanschrift
Herrnhofstr. 8
61137 Schöneck
Telefon Festnetz: 06187 9562206
E-Mail: l.herrmann@schoeneck.de
E-Mail: buergerbuero@schoeneck.de
Formulare
Antrag für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Schöneck: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schöneck
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Haustier, Hunde abmelden, Hundeanmeldung, Hund, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Hund Anmeldung, Hundesteuer, kommunale Steuer, Gemeindesteuern