Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Hinweise für Oberursel (Taunus): Spezielle Hinweise für Stadt Oberursel
Hier finden Sie das Online-Formular: Hunde-Anmeldung
Nutzen Sie unseren "Digitalen Briefkasten" um Ihre ausgefüllten Formulare, die personenbezogene Daten enthalten, sicher und verschlüsselt an uns zu übermitteln!
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Einwohnerbüro
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Postanschrift
Postfach 1280
61402 Oberursel (Taunus)
Öffnungszeiten
Ihr Besuch im Rathaus
Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Alle Informationen finden sie hier: Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Franziska Klomann
Besucheranschrift
Fax: +49 6171 502-7176
Telefon Festnetz: +49 6171 502-267
E-Mail: einwohnerbuero@oberursel.de
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Oberursel (Taunus): Spezielle Hinweise für Stadt Oberursel
Steuersätze pro Jahr
nach der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus) vom 03.09.2020
für den Ersthund 87,-- €für den Zweithund132,-- €für jeden weiteren Hund180,-- €Die Steuerpflicht entsteht mit dem Monat, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird, frühestens jedoch mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei Abmeldung des Hundes zurückzugeben ist. Bei Verlust erhalten Sie gegen Zahlung von 3,-- € eine Ersatzmarke.
Hundesteuer wird am 01.07. eines jeden Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig.
Steuersätze pro Jahr
nach der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus) vom 03.09.2020
für den Ersthund 87,-- €für den Zweithund132,-- €für jeden weiteren Hund180,-- €Die Steuerpflicht entsteht mit dem Monat, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird, frühestens jedoch mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei Abmeldung des Hundes zurückzugeben ist. Bei Verlust erhalten Sie gegen Zahlung von 3,-- € eine Ersatzmarke.
Hundesteuer wird am 01.07. eines jeden Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden