Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Hinweise für Frankfurt am Main: Hundesteuer - Hund anmelden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt Hundesteuer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.
Mo. 07.30 - 16.00 Uhr
Di. 07.30 - 16.00 Uhr
Mi. 07.30 - 16.00 Uhr
Do. 07.30 - 16.00 Uhr
Fr. 07.30 - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-41133
Internet
Formulare
Hundesteuerabmeldung und Datenschutzerklärung
Hundesteueranmeldung und Datenschutzerklärung
Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-41144(Hotline allgemein)
Telefon: +49 69 212-44112(Vollstreckung)
Telefon: +49 69 212-71900(Geldverkehr und Zentrale Buchhaltung)
Telefon: +49 69 212-36742(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)
Telefon: +49 69 212-39556(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)
Telefon: +49 69 212-38291(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbebetriebe)
Telefon: +49 69 212-74512(Grundsteuer)
Telefon: +49 69 212-74511(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)
Telefon: +49 69 212-41133(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)
Telefon: +49 69 212-41166(Tourismusbeitrag)
Telefon: +49 69 212-34100(Zweitwohnungssteuer)
E-Mail: verwaltung.amt21@stadt-frankfurt.de(Hotline allgemein)
E-Mail: vollstreckung.amt21@stadt-frankfurt.de(Vollstreckung)
E-Mail: rechnungseingang@stadt-frankfurt.de(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)
E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)
E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbe)
E-Mail: grundabgaben.amt21@stadt-frankfurt.de(Grundsteuer)
E-Mail: gebuehren.amt21@stadt-frankfurt.de(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)
E-Mail: sonstige-steuern.amt21@stadt-frankfurt.de(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)
E-Mail: spielapparatesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)
E-Mail: tourismusbeitrag.amt21@stadt-frankfurt.de(Tourismusbeitrag)
E-Mail: zweitwohnungssteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Zweitwohnungssteuer)
Internet
Formulare
Hinweise für Frankfurt am Main: Hundesteuer - Hund anmelden
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden