Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
Beschreibung
Sorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen einen Anspruch auf Hilfe (zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Art und Umfang der Hilfe richten sich unter Einbeziehung des engeren sozialen Umfeldes des Kindes oder des Jugendlichen nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
Die letztlich zu gewährende Hilfe wird in einem sog. Hilfeplanverfahren ermittelt, an dem zumindest die Personensorgeberechtigten, das Kind oder der Jugendliche und das örtlich zuständige Jugendamt beteiligt sind.
Eine Möglichkeit hierbei ist die stationäre Betreuung in einem Heim bzw. die stationäre Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform.
Hierunter ist eine Vielfalt von Betreuungsformen zu verstehen: Kinder- und Jugendheime, Jugendwohngruppen, familienanaloge bzw. familienintegrative Wohnformen, betreutes Einzelwohnen, Wochengruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland, gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, Inobhutnahmestellen usw.
Grundsätzlich zielt das SGB VIII darauf ab, junge Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erziehen.
Stationäre Erziehung soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Je nach Alter und Entwicklungsstand des jungen Menschen sowie entsprechend den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie gibt das Gesetz 3 Optionen vor:
- die Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen
- die Erziehung in einer anderen Familie vorzubereiten
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform zu bieten und auf ein selbstständiges Leben vorzubereiten
Jugendliche sollen zudem in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Die Erziehungsziele im Detail bleiben dem o. a. Hilfeplanverfahren vorbehalten.
Jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Hierunter fällt ggf. auch die Heimerziehung bzw. die Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform.
Zuständigkeit
Ansprechpartner/-innen finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Jugend und Familie - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-3307
Telefon: 06074 8180-3355(Notdienst: Mo-Fr: 8-16 Uhr)
Telefax: 06074 8180-3934
E-Mail: asd-assistenz@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Bürmann
Herr Eibisch
Frau Indorf
Frau Kraus
Frau Lauer
Frau Mikschi
Frau Rudolf-Kutschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3341
Frau Seibt
Herr Steinheimer
Herr Uran
Frau Weiß
Frau Weiß
Frau Abu Shehab
Frau Ahmad
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3214
Frau Borchardt
Frau Czerner
Frau El Achak
Frau Englert
Frau Fricke
Frau Georgaledaki
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 207
Telefon Festnetz: 06074 8180-3208
Frau Golson
Frau Graf
Frau Graffy
Frau Grefing
Herr Hagedorn
Frau Hamel-Springer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3385
Frau Hamidi
Herr Hatami
Frau Heeg
Frau Huber
Frau Ihrig
Frau Kares
Frau Maddaghri
Frau Mantel
Frau Moghadam
Frau Müller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3243
Frau Nebilir
Frau Oberst-Strippelmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3367
Frau Oruc
Frau Peters
Frau Rech
Frau Rudnick
Frau Schnaubert
Frau Seminara
Frau Spoden
Frau Stimmler-Ayhan
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3298
Frau Weidmann
Frau Winheim
Frau Yildirim
Frau Zahn
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§§ 1, 13, 19, 27, 33, 34, 35, 35a, 36 und 41 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Betreutes Wohnen, Hilfe zur Erziehung, Jugendhilfe, Heimerziehung, Jugendamt, Heimplatz, Kinderheim, Jugendhilfemaßnahme